Forschungsstelle Compliance
Die Korruptionsskandale der letzten Jahre in großen deutschen Konzernen haben ein Umdenken der Unternehmensverantwortlichen bewirkt. Inzwischen werden hunderte von Millionen Euro in den Aufbau von Compliance-Systemen gesteckt, um Verstößen gegen geltendes Recht vorzubeugen. Dennoch ist das Thema „Compliance“ in den Unternehmen noch unterentwickelt. Ziel der Forschungsstelle Compliance ist es, diese Wissens- und Umsetzungsdefizite abzustellen. Dazu möchte die Forschungsstelle die vielschichtigen Fragestellungen einzelner Rechtsgebiete zusammenführen und mit der Expertise verschiedener Kollegen der Juristischen Fakultät aus den Bereichen Arbeitsrecht (Prof. Dr. Michael Kort), Gesellschaftsrecht (Prof. Dr. Michael Kort), Kapitalmarktrecht (Prof. Dr. Thomas M.J. Möllers), Kartellrecht (Hr. Heinichen) und Wirtschaftsstrafrecht (N.N.) beantworten. Aber auch das betriebswirtschaftliche Know-how soll eingebunden werden, um konkrete Organisationsvorschläge zu erarbeiten. Sprecher der Forschungsstelle ist Prof. Dr. Thomas M.J. Möllers.

