Aktuelles

Klassisches Jura-Studium


Aktuelles

Am Ende der Universitätsausbildung steht die Erste Juristische Prüfung. Diese setzt sich aus Erster Juristischer Staatsprüfung und Juristischer Universitätsprüfung zusammen. Noten aus universitären Leistungen haben also Einfluss auf die Gesamtnote! Während die Erste Juristische Staatsprüfung reines Klausurexamen mit anschließendem mündlichem Teil bleibt, erfolgt die Juristische Universitätsprüfung im jeweils gewählten Schwerpunktbereich. Dem trägt die Struktur des Ausbildungsangebots Rechnung.

Im Zentrum des Lehralltags steht die Vorbereitung auf die beiden Teile der Ersten Juristischen Prüfung und damit auf einen erfolgreichen Einstieg in die berufliche Zukunft. Das Angebot wird flankiert von Veranstaltungen zur Mediation, Verhandlungsführung, Rhetorik und Vernehmungslehre. Das Studienprogramm an der Augsburger Jura-Fakultät geht von einer achtsemestrigen Studiendauer und einem Studienbeginn zum Wintersemester aus.

Im ersten Studienjahr erfahren die Studierenden intensive Betreuung in Arbeitsgemeinschaften, im zweiten Studienjahr schließt sich das Tutorium an. Mit Vorlesungsabschlussklausuren werden die Studierenden von Anfang an mit der selbstständigen praktischen Falllösung vertraut gemacht. Dieses System gewährleistet ein intensives Studium mit ausgezeichneter Rückkopplung zwischen Lehrenden und Studierenden.

Im dritten Studienjahr beginnen die Studierenden mit der Ausbildung in einem Schwerpunktbereich in einem der sieben Spezialisierungsschwerpunkte. Darüber findet die Juristische Universitätsprüfung statt.

Im vierten Studienjahr folgt – nach Arbeitsgemeinschaften und Tutorien in den Studienphasen eins und zwei – die dritte Phase der Vorbereitung auf die Prüfung und die berufliche Praxis: das Augsburger Examinatorium. Nach dem Motto „das Bessere ist der Feind des Guten“ lässt sich die Juristische Fakultät die unmittelbare Examensvorbereitung nicht aus der Hand nehmen.