Diplomierung
[Stand November 2004]
Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat die Diplomierungssatzung der Universität Augsburg zwischenzeitlich genehmigt.
Die Satzung ist am 11. August 2004 in Kraft getreten!
Für die Antragstellung beachten Sie bitte folgende Punkte:
- Antragsberechtigt sind Absolventinnen und Absolventen, die ab dem Prüfungstermin 1990/II am Prüfungsort Augsburg die Erste Juristische Staatsprüfung erfolgreich abgelegt haben sowie Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs "Rechtswissenschaft", die gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO) vom 13. Oktober 2003 die Erste Juristische Prüfung am Prüfungsort Augsburg bestanden haben.
- der Antrag muss schriftlich erfolgen, gerichtet an den Dekan der Juristischen Fakultät, Universitätsstraße 24, 86159 Augsburg;
- dem Antrag muss eine beglaubigte Kopie des Examenszeugnisses beigelegt werden;
- dem Antrag ist eine eidesstattliche Erklärung darüber beizufügen, dass ein derartiger Antrag noch bei keiner anderen Fakultät gestellt wurde;
- für die Ausstellung wird eine Verwaltungsgebühr von 30 € erhoben. Diese ist vor der Antragstellung auf das Konto Nr. 1279282 der Staatsoberkasse Bayern, Buchungsstelle Augsburg bei der Bayerischen Landesbank, BLZ 70050000 zu überweisen. Als Verwendungszweck geben Sie bitte *"0007.0144.7530 Dipl.-Jurist + Name des Antragstellers"* an. Ohne Angabe dieser Daten kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden. Verrechnungsschecks werden nicht angenommen.
- Bitte legen Sie dem Antrag einen mit 1,45 € frankierten und adressierten Rückumschlag (DIN A 4/C 4) bei.

