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Fremdsprachenausbildung


Der Besuch einer Fremdsprachenausbildung ist sowohl für den Diplomstudiengang Rechts- und Wirtschaftswissenschaften als auch für den klassischen Studiengang verpflichtender Bestandteil des Ausbildungsprogramms. Die Fremdsprachenausbildung ist ein erster Schritt, um die Studierenden mit guten Voraussetzungen auf das internationale Parkett zu entlassen.

Aus der grundsätzlichen Einsicht heraus, dass die Europäisierung und Globalisierung von Wirtschaft und Politik das Anforderungsprofil für einen auch künftig erfolgreichen (Diplomwirtschafts-) Juristen neu definieren und ihm zunehmend auch Verständnis für die Besonderheiten fremder Rechtssysteme abverlangen, bietet die Juristische Fakultät zusätzlich gemeinsam mit dem Sprachenzentrum der Universität Augsburg als Ergänzung zum Studiengang Rechtswissenschaften eine fachspezifische Fremdsprachenausbildung (FFA) in Englisch und Französisch und eine Zertifikatsausbildung in Spanisch und Türkisch an. Für die Diplomwirtschaftsjuristen ist die zweijährige fachbezogene Englischausbildung ohnehin obligatorisch.