Aktuelles

Vorlesungsabschlussklausuren


Im Grundstudium sind Leistungsnachweise über Vorlesungsabschlussklausuren in folgenden Lehrveranstaltungen zu erbringen:

im Bürgerlichen Recht
  • Grundkurs Bürgerliches Recht I - 1.Semester
  • Grundkurs Bürgerliches Recht II - 2. Semester
  • Grundkurs Bürgerliches Recht III (zugleich ZP) - 3. Semester
im Strafrecht
  • Grundkurs Strafrecht I - 1. Semester
  • Grundkurs Strafrecht II (zugleich ZP)- 2. Semester
  • Grundkurs Strafrecht III - 3. Semester
im Öffentlichen Recht
  • Grundkurs Öffentliches Recht I - 1. Semester
  • Grundkurs Öffentliches Recht II - 2. und 3. Semester
  • Grundkurs Öffentliches Recht III (zugleich ZP) - 4. Semester

 

Die Klausuren über den "Grundkurs Bürgerliches Recht III", den "Grundkurs Strafrecht II" und über den "Grundkurs Öffentliches Recht III" sind Fachprüfungen der Zwischenprüfung und unterliegen strengen formellen Voraussetzungen (eingeschränkte Wiederholungsmöglichkeit; Anmeldung). Alle anderen Klausuren können beliebig oft wiederholt werden.

Die Wiederholungsmöglichkeit in der jeweils folgenden vorlesungsfreien Zeit hat gemäß § 4 Abs. 1 ÜbSemO, wer in der Klausur erfolglos war oder aus wichtigem Grund verhindert war. "Erfolglosigkeit" setzt voraus, dass erkennbar der Erfolg angestrebt wird. Wird hingegen ein sogenannter "untauglicher Versuch" abgeliefert (d.h. der Teilnehmer will erkennbar keinen Erfolg erzielen), berechtigt dies nicht zur Teilnahme an der Wiederholungsklausur.

Erst wenn in einem Bereich alle drei Vorlesungsabschlussklausuren erfolgreich absolviert sind und zusätzlich eine Anfängerhausarbeit (wahlweise aus dem Bürgerlichen Recht, dem Strafrecht oder dem Öffentlichen Recht) bestanden wurde, sind die Voraussetzungen zur Teilnahme an den Prüfungen der jeweiligen Übung für Fortgeschrittene (Tutorium) erfüllt.