Aktuelles

Grundsatzbeschlüsse des Prüfungsausschusses


Der Prüfungsausschuss ist ein Gremium aus vier Professoren und einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin. Er überwacht die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungsverfahren, entscheidet über die Anrechnung von Prüfungsleistungen, über Härtefallanträge bei Fristversäumnis sowie in allen Zweifelsfällen formeller Art. Der Prüfungsausschuss tritt etwa ein bis zweimal im Semester zusammen.

Anträge an den Prüfungsausschuss sind grundsätzlich über das Prüfungsamt zu stellen.