Aktuelles

Bewerbung


Voranfragen und Bewerbungen zum Magisterstudium sind zu richten an den
Dekan der Juristischen Fakultät
der Universität Augsburg
Universitätsstr. 24
D-86159 Augsburg
Tel.: +49 821 598 - 4500
Mit dem Bewerbungsschreiben und dem ausgefüllten " Antrag auf Zulassung zum Studium" sind folgende Unterlagen in amtlich beglaubigter Kopie oder beglaubigter Abschrift und, falls die Nachweise nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt sind, auch in Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher bzw. Übersetzer (ebenfalls in amtlich beglaubigter Kopie) vorzulegen:
  1. Nachweis der allgemeinen Hochschulreife
  2. Nachweis des erfolgreichen Abschlusses eines dem deutschen Hochschulstudium vergleichbaren und gleichwertigen juristischen Studiums an einer ausländischen Universität. (Bitte weisen Sie zum Beispiel durch Vorlage eines Zeugnisses mit der Endnote oder mit Einzelnoten nach, dass Sie ein überdurchschnittliches Examen abgelegt haben. Das Magisterstudium ist nicht leicht; Sie können es nur dann mit Erfolg durchlaufen, wenn Sie schon an Ihrer Heimatuniversität zur Spitzengruppe der Studenten gehört haben.)
  3. Nachweis der für das Magisterstudium und die Magisterprüfung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache. Dieser kann erbracht werden durch ein Zertifikat der Universität Augsburg oder durch eine an einer anderen deutschen Hochschule bestandene DSH-Prüfung oder einer im Niveau vergleichbaren Sprachprüfung eines Goethe-Instituts oder einer anderen anerkannten Einrichtung. Weitere Informationen zum Thema "Deutschkenntnisse" finden Sie hier.
Die Zulassung zum Magisterstudium erfolgt durch den Magisterprüfungsausschuss der Juristischen Fakultät.

Für die Aufnahme in den Magisterstudiengang ist zusätzlich zu dieser Zulassung die Immatrikulation an der Universität Augsburg erforderlich. Anträge auf Immatrikulation sind zu richten an:

Studentenkanzlei
Universitätsstr. 2
D-86135 Augsburg
Tel.: +49 821 598 - 1111

Die Studentenkanzlei befindet sich in Raum 1032 des Präsidiumsgebäudes (Gebäude A1) der Universität (Eingang A2). Sie ist montags bis freitags von 8.00 - 11.30 Uhr geöffnet.

Die Immatrikulation für das Wintersemester muss bis Mitte Oktober, für das Sommersemester bis Mitte April erfolgt sein.
Es empfiehlt sich, frühzeitig mit der Studentenkanzlei Kontakt aufzunehmen und das Immatrikulationsverfahren schon vom Heimatland aus einzuleiten.

Die für die ausländischen Magisterstudenten zuständigen Mitarbeiter der Studentenkanzlei sind:

Frau Anna Elisabeth Röder, Email: anna.roeder@zv.uni-augsburg.de