Europarecht, Rechtsvergleichung und juristische Methodenlehre
| Projektstart: | 01.01.2000 |
| Projektträger: | Universität Augsburg |
| Projektverantwortung vor Ort: | Prof. Dr. Thomas M.J. Möllers |
Zusammenfassung
Die zunehmende Bedeutung des Europarechts, auch auf nationaler Ebene, stellt
den Wirtschaftsverkehr und in diesem Bereich tätige Juristen vor neue
Herausforderungen. In vielen Fällen ist ein Zugriff auf entsprechende
Datenbanken, Zeitschriften oder sonstige Materialien kosten- und zeitaufwendig.
Mit Hilfe der finanziellen Förderung durch das Jean-Monnet-Programm ist es in
den vergangenen Jahren gelungen, eine im deutschen Vergleich einzigartige frei
zugängliche Datenbank zum deutschen und europäischen Wirtschaftsrecht zu
schaffen. Die Internetpräsenz konzentriert sich dabei auf die Rechtsgebiete des
Europarechts, des europäisches Privat- und Verbraucherschutzrechts sowie des
Gesellschafts-, Kapitalmarkt- und Wettbewerbsrechts. Die Datenbank wird ständig
aktualisiert und mit mehr als 1 Mio. Aufrufen jährlich ist sie mittlerweile als
Informationsmedium etabliert.
Die zunehmende Europäisierung des deutschen Rechts stellt den praktizierenden
Juristen jedoch nicht nur vor Informationsprobleme, sondern auch vor neue
Anforderungen bei der Rechtsauslegung. Standardwerke zur Methodenlehre wie die
von Larenz, Bydlinski und Fikentscher bieten hier aufgrund ihres
fortgeschrittenen Alters wenig Orientierung. Daher wird derzeit an einem
ganzheitlichen Werk zur Methodenlehre gearbeitet, das nicht nur eine
schmalbändige Einführung in die Thematik bietet, sondern anhand praxisnaher
Gestaltung tiefer in die Thematik der Methodenlehre einführen soll. Dabei sollen
im Wesentlichen 3 Ziele erreicht werden:
1. Schneller Zugriff auf die einschlägigen Rechts- und Argumentationsfiguren,
womit das juristische Argumentieren und Denken geschult werden kann
2. Überblick über die historischen Wurzeln der Methodenlehre und Schaffung eines
Bewusstseins für die Berührungspunkte mit dem Verfassungsrecht
3. Darstellung europäischer und rechtsvergleichender Methoden
Orientierungshilfen bei der Auslegung und Umsetzung europäischen Rechts bietet
aber auch die Methodik der Rechtsvergleichung, die einen wichtigen Teil der
Arbeit am Center for European Legal Studies (CELOS) ausmacht. Durch den Blick in
die benachbarten Mitgliedsstaaten können eventuelle Umsetzungsdefizite des
nationalen Gesetzgebers sicher aufgezeigt und überschießende Gesetzgebung
vermieden werden. In vielen Fällen, wie etwa der gegenwärtigen Finanzkrise,
lohnt aber auch ein Blick in den angloamerikanischen Rechtsraum, da dessen
Gesetze häufig eine Signalwirkung für das europäische Recht entfalten,
insbesondere im Kapitalmarkt- und Kapitalgesellschaftsrecht (bspw.
Sarbanes-Oxley-Act, etc.). Vielfach verdeutlicht erst der Blick in ausländische
Rechtssysteme eventuellen Handlungsbedarf in der eigenen Rechtssetzung, so dass
die Rechtsvergleichung in den vergangenen Jahren enorm an Bedeutung gewonnen
hat.
Aus diesem Grund möchte Prof. Möllers seine Studenten schon möglichst früh an
diese Thematik heranführen und bietet jährlich in Kooperation mit Prof. Wendel
von der University of Pepperdine (California) ein Seminar zur „Economic analysis
of law“ an. In diesem Seminar bekommen die teilnehmenden deutschen und
amerikanischen Studenten einerseits Einblick in die jeweils anderen
Rechtssysteme und erlernen gleichzeitig, wie sie rechtliche Regelungen unter
ökonomischen Kriterien auf Ihre Effizienz hin überprüfen können. Zudem stärkt
das Seminar die interkulturelle Kompetenz der deutschen Studenten, da sie dieses
zusammen mit ihren amerikanischen Gaststudenten absolvieren und das Seminar
vollständig in englischer Sprache anzufertigen und abzuhalten ist.

