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Europarecht, Rechtsvergleichung und juristische Methodenlehre


Projektstart: 01.01.2000
Projektträger: Universität Augsburg
Projektverantwortung vor Ort: Prof. Dr. Thomas M.J. Möllers

Zusammenfassung

Die zunehmende Bedeutung des Europarechts, auch auf nationaler Ebene, stellt den Wirtschaftsverkehr und in diesem Bereich tätige Juristen vor neue Herausforderungen. In vielen Fällen ist ein Zugriff auf entsprechende Datenbanken, Zeitschriften oder sonstige Materialien kosten- und zeitaufwendig. Mit Hilfe der finanziellen Förderung durch das Jean-Monnet-Programm ist es in den vergangenen Jahren gelungen, eine im deutschen Vergleich einzigartige frei zugängliche Datenbank zum deutschen und europäischen Wirtschaftsrecht zu schaffen. Die Internetpräsenz konzentriert sich dabei auf die Rechtsgebiete des Europarechts, des europäisches Privat- und Verbraucherschutzrechts sowie des Gesellschafts-, Kapitalmarkt- und Wettbewerbsrechts. Die Datenbank wird ständig aktualisiert und mit mehr als 1 Mio. Aufrufen jährlich ist sie mittlerweile als Informationsmedium etabliert.
Die zunehmende Europäisierung des deutschen Rechts stellt den praktizierenden Juristen jedoch nicht nur vor Informationsprobleme, sondern auch vor neue Anforderungen bei der Rechtsauslegung. Standardwerke zur Methodenlehre wie die von Larenz, Bydlinski und Fikentscher bieten hier aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters wenig Orientierung. Daher wird derzeit an einem ganzheitlichen Werk zur Methodenlehre gearbeitet, das nicht nur eine schmalbändige Einführung in die Thematik bietet, sondern anhand praxisnaher Gestaltung tiefer in die Thematik der Methodenlehre einführen soll. Dabei sollen im Wesentlichen 3 Ziele erreicht werden:

1. Schneller Zugriff auf die einschlägigen Rechts- und Argumentationsfiguren, womit das juristische Argumentieren und Denken geschult werden kann
2. Überblick über die historischen Wurzeln der Methodenlehre und Schaffung eines Bewusstseins für die Berührungspunkte mit dem Verfassungsrecht
3. Darstellung europäischer und rechtsvergleichender Methoden


Orientierungshilfen bei der Auslegung und Umsetzung europäischen Rechts bietet aber auch die Methodik der Rechtsvergleichung, die einen wichtigen Teil der Arbeit am Center for European Legal Studies (CELOS) ausmacht. Durch den Blick in die benachbarten Mitgliedsstaaten können eventuelle Umsetzungsdefizite des nationalen Gesetzgebers sicher aufgezeigt und überschießende Gesetzgebung vermieden werden. In vielen Fällen, wie etwa der gegenwärtigen Finanzkrise, lohnt aber auch ein Blick in den angloamerikanischen Rechtsraum, da dessen Gesetze häufig eine Signalwirkung für das europäische Recht entfalten, insbesondere im Kapitalmarkt- und Kapitalgesellschaftsrecht (bspw. Sarbanes-Oxley-Act, etc.). Vielfach verdeutlicht erst der Blick in ausländische Rechtssysteme eventuellen Handlungsbedarf in der eigenen Rechtssetzung, so dass die Rechtsvergleichung in den vergangenen Jahren enorm an Bedeutung gewonnen hat.
Aus diesem Grund möchte Prof. Möllers seine Studenten schon möglichst früh an diese Thematik heranführen und bietet jährlich in Kooperation mit Prof. Wendel von der University of Pepperdine (California) ein Seminar zur „Economic analysis of law“ an. In diesem Seminar bekommen die teilnehmenden deutschen und amerikanischen Studenten einerseits Einblick in die jeweils anderen Rechtssysteme und erlernen gleichzeitig, wie sie rechtliche Regelungen unter ökonomischen Kriterien auf Ihre Effizienz hin überprüfen können. Zudem stärkt das Seminar die interkulturelle Kompetenz der deutschen Studenten, da sie dieses zusammen mit ihren amerikanischen Gaststudenten absolvieren und das Seminar vollständig in englischer Sprache anzufertigen und abzuhalten ist.