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Center for Criminal Compliance


Die Fragen, welche Risiken für Unternehmer und ihre Organe infolge der Nichteinhaltung strafbewehrter Regelungen durch Unternehmensmitarbeiter im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit bestehen und welche Maßnahmen notwendig und hinreichend sind, um diesen Risiken wirksam entgegenzuwirken, werden zusammengefasst unter dem Begriff der „Criminal Compliance“.

Um diese Fragen trotz einer noch unklaren Rechtsprechung und einer für Laien nur schwer verständlichen Rechtslage in praxisorientierter und rechtlich fundierter Weise beantworten zu können, bedarf es einerseits detaillierter Kenntnisse der Strukturen und der Funktionsweise betroffener Branchen und Unternehmen sowie der typischen Prozesse und Geschäftsabläufe. Andererseits sind hierfür vertiefte Kenntnisse der strafrechtsdogmatischen Grundlagen erforderlich, die zur Bewertung bestimmter Verhaltensweisen als strafrechtlich relevant sowie zur Annahme der Verantwortlichkeit einzelner Konzerngesellschaften, Organe oder Organmitglieder führen.

Aus diesem Grund haben sich im Center for Criminal Compliance an der Universität Augsburg erfahrene Strafrechtswissenschaftler und Praktiker zusammengefunden, um unter der Leitung von Prof. Dr. Thomas Rotsch für die in der Wirtschaft auftauchenden Fragen in Zusammenhang mit strafrechtlichen Risiken und ihrer Vermeidung wissenschaftlich fundierte und praxistaugliche Lösungen anzubieten.

 

 

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