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Co-tutelle de thèse


Die Juristische Fakultät kann gemeinsam mit einer Partneruniversität auf Grund einer gemeinsamen Betreuung und Begutachtung der Dissertation und einer gemeinsam durchgeführten mündlichen Abschlussprüfung den Doktorgrad verleihen. Der Doktorgrad kann wahlweise in der Form der Universität Augsburg oder in der Form der jeweiligen Partneruniversität geführt werden.

Einzelheiten regelt eine Kooperationsvereinbarung, die für jedes binationale Promotionsverfahren gesondert zu schließen ist, sofern die Partneruniversität keine Rechtsgrundlage für solche Verfahren besitzt.

Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassung zu einem binationalen Promotionsverfahren setzt voraus:

  • das Vorliegen der allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion,
  • sehr gute Kenntnisse der Sprache des Landes der Partneruniversität,
  • einen mindestens sechsmonatigen Forschungsaufenthalt an der jeweiligen Partneruniversität.

Von diesen Voraussetzungen kann befreit werden, wer bereits ein Studium von entsprechender Dauer absolviert hat. Der Nachweis des Aufenthalts kann durch die Immatrikulation an der Partneruniversität erfolgen.

Gutachter

Ist der Bewerber zur Promotion zugelassen worden, so werden mindestens zwei Gutachter für die Dissertation bestellt. Gutachter soll sein, wer den Bewerber während der Anfertigung der Dissertation betreut hat. Mindestens ein Gutachter wird aus dem Kreis der an der Universität Augsburg mitwirkungsberechtigten Lehrpersonen bestellt. Mindestens ein weiterer Gutachter wird von der Partneruniversität bestimmt.

Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung wird in Form des Rigorosums oder der Disputation abgelegt, in deren Rahmen die Dissertation verteidigt und vorgegebene Thesen außerhalb der Thematik der Dissertation behandelt werden können.

Der Prüfungskommission gehören mindestens die beiden Gutachter sowie ein Vorsitzender an, der vom betreffenden Dekan und einer entsprechenden Institution an der Partneruniversität gemeinsam bestimmt wird.

Prüfungssprache

Die Prüfungssprache(n) der Dissertation und der mündlichen Prüfung wird (werden) in der Kooperationsvereinbarung geregelt.

Urkunde

Nach erfolgreichem Abschluss des gemeinsamen Promotionsverfahrens erhält der Bewerber eine von der Universität Augsburg und der Partneruniversität gemeinsam ausgestellte Urkunde.