Prüfungsleistungen
Der Doktorgrad wird auf Grund einer wissenschaftlichen Abhandlung (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung verliehen.
Dissertation
Die Dissertation muss eine eigenständige, wissenschaftliche Leistung und einen Beitrag zum Fortschritt der Wissenschaft darstellen. Sie muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Aus wichtigem Grund kann der Fachbereichsrat von dem Erfordernis der Abfassung in deutscher Sprache Ausnahmen zulassen, wenn der Betreuer der Arbeit dies befürwortet. Als Dissertation kann auch eine bereits veröffentlichte Schrift des Bewerbers anerkannt werden, wenn sie von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung ist. Über das Vorliegen dieser Voraussetzung entscheidet der Fachbereichsrat. Das Thema der Dissertation soll mit einer mitwirkungsberechtigten Lehrperson, die ihre Betreuung übernimmt, vereinbart werden. Das Betreuungsverhältnis verpflichtet die mitwirkungsberechtigte Lehrperson, den Bewerber angemessen zu beraten. Das Betreuungsverhältnis kann auch nach dem Ausscheiden der mitwirkungsberechtigten Lehrperson aus der Fakultät fortgesetzt werden.
Mündliche Prüfung
In der mündlichen Prüfung muss der Bewerber zeigen, dass er eine gründliche rechtswissenschaftliche Bildung hat und dass er wissenschaftliche Probleme selbständig durchdenken kann. Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf das Gesamtgebiet der Rechtswissenschaft. Der Schwerpunkt liegt auf dem Rechtsgebiet, dem das Thema der Dissertation entnommen ist. Die Prüfung wird von einer Prüfungskommission abgenommen, der außer dem Vorsitzenden oder einem von ihm bestellten Stellvertreter zwei weitere mitwirkungsberechtigte Lehrpersonen angehören.
Die Prüfung wird in der Form des Colloquiums durchgeführt. Sie dauert für jeden Kandidaten etwa 60 Minuten. Im Regelfall werden nicht mehr als drei Bewerber gleichzeitig geprüft. Bei Bewerbern, die ein deutsches Juristisches Staatsexamen, die Erste Juristische Prüfung, die Abschlussprüfung im Diplom-Studiengang Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der Universität Augsburg oder eine dieser Diplomprüfung vergleichbare Abschlussprüfung absolviert haben, kann, falls das Thema hierfür geeignet ist, auf Antrag des Betreuers die Prüfung in Form der Disputation als Einzelprüfung durchgeführt werden. In diesem Falle schlägt der Betreuer die weiteren mitwirkungsberechtigten Mitglieder der Prüfungskommission vor.
Gesamtnote der Promotion
Die Note der Dissertation wird zweifach, die Note der mündlichen Prüfung wird einfach gewichtet.

