Veröffentlichung
Der Bewerber muss binnen einer Frist von zwei Jahren nach Bestehen der mündlichen Prüfung die Dissertation in der genehmigten Fassung der wissenschaftlichen Öffentlichkeit durch Vervielfältigung und Verbreitung zugänglich machen.
Druckreife
Jeder Gutachter erklärt in der abschließenden Würdigung seines Votums, ob die Dissertation in der eingereichten Fassung veröffentlicht werden kann. Der Dekan entscheidet über die Genehmigung der Veröffentlichung und teilt dies dem Bewerber mit (Druckreifevermerk).
Pflichtexemplare
Die Anzahl der abzuliefernden Pflichtexemplare beträgt 84 Stück. Wenn die Dissertation in einer Zeitschrift veröffentlicht wird oder ein gewerblicher Verleger die Verbreitung über den Buchhandel übernimmt, genügt die Ablieferung von 10 Exemplaren der Veröffentlichung. Im Falle der Verbreitung über den Buchhandel muss eine Mindestauflage von 150 Exemplaren nachgewiesen werden.
Anstelle der Pflichtexemplare der Dissertation in Buchform kann der Bewerber auch fünf Pflichtexemplare in kopierfähiger Maschinenschrift zusammen mit der Mutterkopie in einer elektronischen Version (CD-ROM) abliefern, wobei sich Datenträger und Datenformat nach den Vorgaben der Universitätsbibliothek richten.
Anstelle der Pflichtexemplare der Dissertation in Buchform kann der Bewerber auch fünf Pflichtexemplare in kopierfähiger Maschinenschrift abliefern, wenn die Veröffentlichung der Dissertation in elektronischer Form über den Online-Publikations-Server der Universität Augsburg (OPUS Augsburg) erfolgt. Die Veröffentlichung der Dissertation über OPUS Augsburg ist kostenlos. Einige Verlage erlauben neben einer Verbreitung der Dissertation über den Buchhandel auch eine elektronische Veröffentlichung. Hinweise dazu finden Sie unter: http://www.opus-bayern/uni-augsburg/doku/urh.shtml.

