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Gesellschaft


Ein kleiner Kreis, bestehend aus Rechtshistorikern, Landeshistorikern und Archivaren, hat sich bereits im Jahre 1999 in der „Gesellschaft für Bayerische Rechtsgeschichte“ zusammengefunden. Das Ziel war die Pflege und Förderung der Bayerischen Rechtsgeschichte als Studienfach und Forschungsgebiet durch öffentliche Vortragsveranstaltungen und durch die Schaffung eines zentralen Kommunikations- und Informationsknotens für alle an dieser Disziplin Interessierten. Der die Initiatoren leitende Beweggrund war und ist die Überzeugung, dass für Juristen ebenso wie für Landeshistoriker und Archivare die Kenntnisse der Rechts- und Verfassungsgeschichte unverzichtbare Grundlagen und Voraussetzungen sowohl für eine qualifizierte fachliche Ausbildung wie auch für eine berufspraktische Tätigkeit darstellen.

Die Gesellschaftsgründung war auch eine Antwort auf aktuelle, als negativ erkannte Strömungen. Mit ihr wurde auf unübersehbare inflationäre Tendenzen reagiert, in deren Gefolge das Fach „Rechtsgeschichte“ als solches Gefahr lief, vor allem im akademischen Lehr- und Studienbetrieb in die Schattenlage der sog. „Orchideenfächer“ abgedrängt zu werden. Diesen Ansehensverlust begleitete ein bis heute anhaltender, zum Teil massiver Abbau rechtshistorischer Lehrstühle und Forschungseinrichtungen. Die „Bayerische Rechtsgeschichte“ als rechtshistorisches Spezialgebiet war damit naturgemäß in ihrer Existenz gefährdet. Diese an vielen bayerischen Landesuniversitäten traditionsreiche, für die Studierenden attraktive und in ihrer kooperativen Verflechtung mit der Landesgeschichte außerordentlich wichtige Wissenschaftsdisziplin drohte aus der akademischen Lehre, der Forschung und letztlich auch aus der öffentlichen Wahrnehmung zu verschwinden.

Diesen Entwicklungen angemessen und öffentlichkeitswirksam zugleich gegenzusteuern, ist eine wichtige Aufgabe der Gesellschaft. Sie zu verwirklichen, ist heute dringlicher als je zuvor. Für alle, die allein das Interesse am Gegenstand als gemeinsames Band eint, soll deshalb künftig in Ergänzung zu den Hochschulen ein Vortrags- und Diskussionsforum sowie ein den Stand der Forschungen zur bayerischen Rechts- und Landesgeschichte zuverlässig dokumentierender Informationsmittelpunkt zur Verfügung stehen. An den wissenschaftlichen Nachwuchs richtet sich das Angebot, aktuelle Projekte und Forschungsergebnisse in Einzelvorträgen oder an sog. Jahrestagungen vor einer größeren kritischen und sachverständigen Öffentlichkeit zur Diskussion zu stellen.

Ein weiteres wichtiges Anliegen der seit dem 15. Dezember 2004 förmlich konstituierten Gesellschaft ist schließlich die nachhaltige Werbung für die Bayerische Rechtsgeschichte. Zur Zielgruppe zählt jeder, der ein allgemeines oder spezielles Interesse an diesem Rechts- und Fachgebiet in seinen Bezügen zur Landesgeschichte hat.

em. Univ.-Professor jur. Hans Schlosser, im Januar 2005.