FAQ
1. Englischnachweis/ TOEFL:
Was ist der TOEFL?
Der TOEFL ist ein vierstufiger Sprachtest (Reading, Writing, Listening, Speaking) für Ausländer, bei dem Ihre Englischkenntnisse geprüft werden.
Für eine Bewerbung benötigen Sie beim Internet-Based Testing eine Mindestpunktzahl von 90 von 120 möglichen Punkten.
Der TOEFL-Test kann in allen größeren Städten (z.B. Augsburg, München, Stuttgart, Frankfurt) zu bestimmten Terminen abgelegt werden. Die Anmeldefrist variiert, beträgt aber ca. 3-4 Wochen. .
Nähere Informationen über Anmeldung, Prüfungsorte und Gebühr erhalten Sie auf der Homepage des TOEFL. Einen guten Überblick über die Organisation des TOEFL finden Sie zudem hier.
Braucht jeder Bewerber den TOEFL?
Der TOEFL-Test ist grundsätzlich Voraussetzung für die Erteilung eines Visums.
Sollten Sie den Eingangstest für die FFA bestanden haben und ein Bestätigungschreiben Ihres FFA-Dozenten vorlegen können, können Sie damit jedoch bis auf Weiteres den TOEFL ersetzen. Darüber hinausgehende Empfehlungschreiben des Sprachenzentrums sind nicht erforderlich.
Bis wann muss ich den TOEFL bestanden haben?
Der TOEFL muss für die Bewerbung bereits vorliegen. Denn bei der Beurteilung der Fähigkeiten der Bewerber fließen sowohl die juristischen als auch die sprachlichen Kenntnisse mit ein und nur die besten Bewerber können zu den mündlichen Auswahlgesprächen eingeladen werden. Da wir vermeiden wollen, dass Sie Auslagen haben, bevor Sie eine Zusage bzgl. des Austauschprogramms bekommen haben, besteht neben dem kostenpflichtigen TOEFL die Möglichkeit, die Englisch-Kenntnisse durch die erfolgreiche Teilnahme an der englischsprachigen FFA nachzuweisen. (Im übrigen ist ein erfolgreicher TOEFL unabhängig vom USA-Austausch auch für jede spätere Bewerbung eine Bereicherung!)
Kann ich den TOEFL wiederholen?
Sollten Sie nicht die nötige Punktzahl erreicht haben, können Sie den TOEFL jeden Monat erneut versuchen. Planen Sie also Ihren ersten Versuch so, dass Sie notfalls noch einen "Reservemonat" für eine Wiederholung haben.
Muss ich mich auf den Test vorbereiten?
Es empfiehlt sich sehr, sich auf den TOEFL-Test speziell vorzubereiten. Entsprechende Trainingssoftware oder Bücher gibt es in jeder Buchhandlung, bei Amazon oder auch unter Google. Darüber hinaus bietet auch das Sprachenzentrum hilfreiche Englischkurse an.
Welche besonderen Anforderungen bestehen für den Englischnachweis für den Tasmanien-Austausch?
Die Teilnahme an der FFA Eingangsprüfung ersetzt nicht ohne weiteres den TOEFL. Der Student muss mindestens drei Semester der FFA beendet haben und darf in den Kursen der FFA keinen schlechteren Durchschnitt als 3,0 haben. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so kann die FFA auch im Tasmanien-Austauschprogramm den TOEFL ersetzen.
2. Unterkunft:
Muss ich mich selbst um eine Wohnung kümmern?
In Chapel Hill, Pepperdine und Chicago stellen die Partneruniversitäten unseren Studenten Plätze in ihren Wohnheimen zur Verfügung. In Washington ist dies derzeit leider nicht möglich. Eine Liste mit Kontaktadressen auf dem privaten Wohnungsmarkt dort erhalten Sie am Lehrstuhl von Professor Möllers oder von der Deutschen Botschaft in Washington.
Auch in den anderen Städten können Sie sich außerhalb der Wohnheime einquartieren. Hier verfügen wir aber noch nicht über ausreichende Erfahrungswerte.
3. Kosten:
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Zusätzlich zu den 900 € Unkostenbeitrag entstehen für den Auslandsaufenthalt die üblichen Lebenshaltungskosten. Es ist immer schwierig, eine allgemeine Aussage über die Höhe dieser Kosten in den USA zu treffen. Sie hängen vom individuellen Lebensstil und dem Aufenthaltsort ab. Erfahrungsgemäß liegen sie aber besonders in den Großstädten etwas über den Unterhaltskosten in Deutschland, zumal die Studenten sich zumindest zeitweise ein Auto mieten und Reisen unternehmen. Inklusive Flug muss man mit ca. 7.000 $ bis 11.000 $ rechnen. Beachten Sie jedoch, dass auch das Leben in Deutschland Geld kostet und die genannten Summen unter diesem Blickwinkel weit weniger dramatisch erscheinen. Zudem sollten Sie nicht vergessen, dass Ihnen die Studiengebühren von bis zu 15.000 $ von der Partneruniversität erlassen werden.
Daneben sind 250€ Kaution fällig, die bei erfolgreichem Abschluss des Auslandssemesters zurückerstattet werden. Dies Zahlung ist leider notwendig geworden, damit die Betreuung der amerikanischen Austauschstudenten vor Ort funktioniert und auch ein angemessenes Verhalten an der Auslandsuniversität sichergestellt ist. Ebenfalls stellt diese Zahlung auch sicher, dass die Studenten nach dem Auslandssemester die für das DAAD Stipendium notwendigen Notenbescheinigungen und Erfahrungsberichte abgeben.
Was ist mit den 900 € Unkostenbeitrag abgedeckt?
Die 900 € Unkostenbeitrag dienen ausschließlich dazu, die Aufwendungen für das Austauschprogramm zu bestreiten. Abgedeckt werden damit beispielsweise sämtliche Verwaltungskosten der Partneruniversität sowie die ABA-Gebühren. Nicht enthalten sind lediglich die Visumsgebühren der staatlichen Stellen der USA. Ebenso nicht enthalten sind sämtliche Privatkosten der Teilnehmer, wie etwa Flug oder Unterkunft.
Gibt es Unterstützungmöglichkeiten?
Der Lehrstuhl hat erreicht, dass alle 4 bisherigen Partneruniversitäten vom DAAD unterstützt werden. Die Verwaltung der Stipendien erfolgt über den Lehrstuhl Prof. Möllers. Die Entscheidung über Santa Clara ist noch ausstehend.
Wir haben eine Liste mit Instituten und Stiftungen zusammen gestellt, die Auslandsaufenthalte unterstützen. Der Förderumfang hängt dabei von dem individuellen Stipendium ab. Sollten Sie bereits in einem Förderprogramm sein, sei darauf hingewiesen, dass viele Stiftungen für Auslandsaufenthalte besondere Zuschüsse gewähren.
Auch wenn Sie bisher keine BaFöG-Leistungen erhalten, kann sich eine Bewerbung dort lohnen. Die Bemessungsgrundlagen für das AuslandsBaFöG, insbesondere für die USA, sind wesentlich höher als für das InlandsBaFöG.
4. Visum:
Wo und wie erhalte ich mein Visum?
Sie beantragen zunächst bei der entsprechenden Partneruniversität ein I-20 Formular. Das dafür nötige Antragsformular erhalten Sie etwa im März/April von der Partneruniversität. Mit dem I-20 Formular können Sie dann in Frankfurt oder mittlerweile auch München Ihr Visum beantragen. Sie müssen dabei persönlich dort vorstellig werden. Den Termin müssen Sie telefonisch mit dem für Sie zuständigen Konsulat absprechen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der US-Botschaft.
Welche Unterlagen sind nötig?
Für Ihren persönlichen Antrag ist zunächst das I-20 Formular der Partneruniversität und ein maschienenlesbarer Reisepass nötig, der mindestens für die Dauer Ihres Aufenthaltes gültig ist. Über Unterlagen, die Sie darüber hinaus noch benötigen, informieren Sie sich bitte auf der Homepage der US-Botschaft und fragen Sie bei der Terminabsprache nach
5. Zeitpunkt des Auslandsaufenthalts:
Für die klassischen Juristen ist der Zeitpunkt für ein Auslandssemester am besten nach dem 4. oder 6. Semester.
Bachelor Studenten empfehlen wir die Teilnahme zum Ende ihres Studiums, oder zu Beginn ihres Masterstudiums.
6. Anrechnung:
Eine Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen auf den universitären Prüfungsteil/Hauptdiplom oder LL.M. (Augsburg) ist grundsätzlich möglich, wenn dies unter Einhaltung eines bestimmten Verfahrens bereits vor dem Austausch abgesprochen wird.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei den jeweiligen Studienberatern:
- klassisch Jura: Dr. Kober, matthias.kober@jura.uni-augsburg.de
- WJ: Frau Dr. Pries, dorit.pries@jura.uni-augsburg.de
- LLM: Herr Andreas Harrer, andreas.harrer@jura.uni-augsburg.de
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