Erste Juristische Staatsprüfung
Die Erste Juristische Staatsprüfung wird vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz – Landesjustizprüfungsamt – durchgeführt. Sie setzt sich aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung zusammen.
Auf der Homepage des Landesjustizprüfungsamtes finden Sie Informationen zu

