Prüfungsmodule
Studienbegleitende Prüfungsmodule ( 1/6 - Gewichtung)
- können erbracht werden im Rahmen von Schwerpunktbereichsveranstaltungen mit einem Umfang von 2 bis 4 SWS.
- finden grundsätzlich am Ende der Vorlesungszeit oder zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit statt.
- werden nach dem 4-Augen-Prinzip, also durch zwei Prüfer bewertet.
- Klausurdauer: 120 bis 240 Minuten.
- Bei mündlichen Prüfungen: 10 bis 20 Minuten Prüfungsdauer je Prüfungsteilnehmer, Prüfungsgruppen mit bis zu 5 Prüflingen.
Studienbegleitende Seminararbeit ( 1/3 - Gewichtung)
- 4 Wochen Bearbeitungszeit.
- Strenge Formvorgaben.
- Umfang: 40.000 bis 60.000 Zeichen nach Maßgabe des Veranstaltungsleiters.
- Abgabe der Arbeit ausgedruckt und in digitaler Form (Diskette, CD-Rom etc.).
- Strenger Bewertungsmaßstab.
Mündliche Abschlussprüfung ( 1/3 - Gewichtung)
- Prüfungsstoff ist der gesamte Schwerpunktbereich, wie er in § 5 Abs.3 StO/PO festgelegt wurde. Ein Beschränkung nur auf die Vorlesungen, die der Studierende im Rahmen seines Schwerpunktbereichs besucht hat, ist nicht möglich, da § 40 Abs.1 S.2 JAPO vorsieht: "Die [...] Prüfungsleistungen müssen in ihrer Gesamtheit alle Rechtsgebiete des Schwerpunktbereichs abdecken." Eine gesonderte Übersicht zu den Prüfungsgegenständen der mündlichen Abschlussprüfung finden Sie hier.
- Nach Ablegen der studienabschließenden mündlichen Prüfung ist die Wiederholung von studienbegleitenden Prüfungsmodulen nicht möglich.
- Prüfungsdauer: 15 Minuten je Prüfling.
- Prüfungsgruppen mit bis zu 5 Prüflingen.

