Bewerbungsleitfaden
Für eine Bewerbung bitten wir folgende Hinweise zu beachten:
Die Zulassung zum Masterstudiengang setzt die erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungsverfahren voraus. Dieses wird zweimal jährlich durchgeführt. Im Rahmen des Eignungsverfahrens beurteilt eine von der Juristischen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät eingesetzte Auswahlkommission anhand der schriftlichen eingereichten Unterlagen, ob ein Bewerber/ eine Bewerberin die Qualifikation für den Zugang zum Masterstudiengang besitzt.
Der Studienbeginn ist jeweils zum Winter- oder zum Sommersemester möglich.
Bewerbungsschluss für die Teilnahme am nächsten Eignungsverfahren ist der
1. Februar 2013
Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die vollständigen schriftlichen Bewerbungsunterlagen bei der Juristischen Fakultät vorliegen.
Bewerbungsvoraussetzungen:
1. einschlägiger Hochschulabschluss
- Sie haben einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einem interdisziplinären Studiengang der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften oder
- einen rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulabschluss mit entsprechenden Zusatzqualifikationen (siehe unter 2.) oder
- Sie sind derzeit in einem, auf einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss abzielenden Hochschulstudiengang der genannten Fachrichtungen immatrikuliert und haben bereits mindestens 140 Leistungspunkte (ECTS) erzielt.
2. Kompetenzen/ Zusatzqualifikationen
Folgende Kompetenzen müssen im Rahmen des ersten berufqualifizierenden Hochschulabschlusses oder als Zusatzqualifikation mindestens nachgewiesen werden:
- Zivilrecht mit insgesamt mindestens 32 Leistungspunkten in: BGB Allgemeiner Teil, BGB Schuldrecht, BGB Sachenrecht, Handelsrecht, Recht der Personengesellschaften und GmbH- und Aktienrecht,
- Betriebswirtschaftslehre mit insgesamt mindestens 20 Leistungspunkten in: Einführung in die Wirtschaftswissenschaften, Buchhaltung, Investition und Finanzierung, Kostenrechnung und Bilanzierung,
- Volkswirtschaftslehre mit insgesamt mindestens 12 Leistungspunkten in: Mikroökonomik, Einführung in die VWL und Wirtschaftspolitik,
- Öffentliches Recht mit insgesamt mindestens 12 Leistungspunkten in: Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht und
- Mathematik und Statistik mit insgesamt mindestens 8 Leistungspunkten.
Bewerbungsverfahren:
1. Sie füllen bitte den Bewerbungsbogen für die Teilnahme am Eignungsverfahren (Link am Ende der Seite wird ab Dezember 2012 wieder freigeschaltet) an Ihrem Computer aus, speichern ihn und senden ihn uns als mail-Anhang an folgende e-mail-Adresse
wirtschaftsjurist@jura.uni-augsburg.de
2. Sie drucken den Bewerbungsbogen aus, unterschreiben diesen und fügen ihm folgende Unterlagen bei:
- einen tabellarischen Lebenslauf,
- einen Nachweis über einen einschlägigen Hochschulabschluss (s.o., Kopie des Bachelorzeugnisses) bzw. bei noch nicht abgeschlossenem Studium einen Notenausdruck des Prüfungsamtes mit Angabe der Durchschnittsnote,
- Nachweis der erworbenen Kompetenzen i.S.d. § 3 Zugangssatzung MasterReWi (Modulbeschreibungen)
- ggf. bei noch nicht abgeschlossenem Studium eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung,
- ggf. bei abgeschlossenem Studium ein Nachweis über die Wertigkeit der erreichten Durchschnittsnote in Relation zu den Studienleistungen anderer Absolventen des gleichen Studienjahrgangs (Grading Tabelle)*,
- ggf. Nachweise über einschlägige Kompetenzen und Qualifikationen, sofern sie nicht bereits Bestandteil des Hochschulabschlusses sind (gemeint sind die oben unter Bewerbungsvoraussetzungen genannten Kompetenzen),
- Nachweise über englische fachspezifische Fremdsprachenkenntnisse,
- ggf. Nachweise über studiengangsbezogene Praktika und einschlägige Ausbildungs- und/oder Berufserfahrung*,
- ggf. Nachweis eines erfolgreich abgelegten GMAT-Tests (mindestens 600 Punkte)*,
- ggf. Nachweise über Engagement und Aktivitäten neben dem Studium*
Die mit * gekennzeichneten Unterlagen sind nicht zwingend.
3. Alle Unterlagen schicken Sie bitte ungeheftet und ohne Mappe möglichst in einer Klarsichthülle an folgende Adresse:
Universität Augsburg
Juristische Fakultät
Dekanat (Dr. Dorit Pries)
Universitätsstraße 24
86159 Augsburg
Bitte prüfen Sie die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen! Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert. Wenn Sie eine Eingangsbestätigung haben wollen, legen Sie bitte eine adressierte Postkarte oder einen adressierten und ausreichend frankierten Umschlag bei. Alle nach dem Bewerbungsschluss eingehenden Unterlagen können im Bewerbungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
- Senden Sie daher die Unterlagen rechtzeitig und vollständig ab!
- Beachten Sie Postlaufzeiten! Maßgeblich ist der Posteingang an der Universität, nicht der Poststempel!
Eine gesonderte Online-Bewerbung bei der Studentenkanzlei der Universität Augsburg für den Masterstudiengang Rechts- und Wirtschaftswissenschaften ist nicht erforderlich!
Kriterien des Eignungsverfahrens
Folgende Kriterien gehen in die Bewertung ein:
- die Abschlussnote des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses.(Liegt zum Zeitpunkt der Bewerbung kein Abschlusszeugnis vor, erfolgt die Bewertung anhand einer fiktiv berechneten Gesamtnote. Dabei werden die für den Studienabschluss fehlenden Leistungen mit der Note "4,0" bewertet und eine nach Leistungspunkten gewichtete Durchschnittsnote gebildet.)
- fachspezifische Fremdsprachenkenntnisse in Englisch,
- praktische Kenntnisse und Erfahrungen im Hinblick auf die im Masterstudiengang angebotenen Schwerpunkte, nachgewiesen insbesondere durch Praktika und einschlägige Berufserfahrung,
- kognitive Fähigkeiten, insbesondere nachgewiesen durch einen erfolgreich absolvierten GMAT-Test,
- Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft (In die Bewertung einbezogen werden können hier Aspekte wie: das der Bewerbung zugrundeliegende Bachelorstudium wurde in der Regelstudienzeit oder schneller absolviert, der Bewerber/ die Bewerberin gehörte zu den besten 25% seines/ ihres Jahrgangs, Engagement und Aktivitäten neben dem Studium)
Bewerber, die zum Zeitpunkt des Eignungsverfahrens noch kein Abschlusszeugnis vorweisen können, erhalten eine bedingte Zulassung zum Masterstudiengang und müssen den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss gegenüber der Studentenkanzlei spätestens am Ende des ersten Mastersemesters nachweisen.
Vorläufiger Zeitplan
| 1. Februar 2013 | Bewerbungsschluss |
| Februar 2013 | Sichtung und Bewertung der Unterlagen durch die Auswahlkommission |
| Februar 2013 | Versenden der Bescheide über das Ergebnis des Eignungsverfahrens |
| März 2013 | Versenden der Zulassungsbescheide durch die Studentenkanzlei |
| März 2013 | Einschreibung für das Sommersemester 2013 |

