Zugang zum Masterstudiengang
Einschlägig ist in erster Linie der Abschluss eines interdisziplinären Bachelorstudiengangs, der inhaltlich im Wesentlichen dem Bachelorstudiengang in Augsburg entspricht. Der Zugang ist auch mit einem (nur) juristischen oder (nur) wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulabschluss möglich, wenn in dem jeweils anderen Bereich ausreichende Kenntnisse z.B.durch eine Zusatzausbildung erworben wurden, die inhaltlich zumindest den Pflichtfachbereich des Augsburger Bachelorstudiengangs abdecken.
Grundsätzlich wird die Qualifikation für den Masterstudiengang in einem Eignungsverfahren überprüft, das zweimal jährlich jeweils am Ende des Semesters stattfindet. Maßstab ist die Prognose eines erfolgreichen Masterabschlusses.
Für den Masterstudiengang können sich auch Studierende des Bachelorstudiengangs in der Endphase ihres Studiums bewerben, wenn sie mindestens 140 Leistungspunkte erbracht haben und zu erwarten ist, dass sie mit Beginn des Masterstudiums alle erforderlichen Bachelorleistungen einschließlich der Bachelorarbeit eingebracht haben werden. Das Abschlusszeugnis ist in diesen Fällen am Ende des ersten Fachsemesters nachzureichen.
Der Studienbeginn ist für alle, deren Eignung im Eignungsverfahren festgestellt wurde und die einen Zulassungsbescheid erhalten, zum Winter- und zum Sommersemester möglich.

