Aufbau des Studiengangs
Angestrebt ist ein Studium in neun Semestern. Davon entfallen vier Semester auf das Grundstudium, vier auf das Hauptstudium und ca. ein Semester auf die Diplomarbeit.
Um ein zügiges Studieren zu gewährleisten ist in die Prüfungsordnung eine Fristenregelung aufgenommen. Demnach müssen die Studierenden
- nach spätestens sechs Semestern das Vordiplom absolviert haben,
- im zehnten Semester die Diplomarbeit schreiben und
- nach dem zwölften Semester das Hauptstudium beendet haben.
Das Versäumen der Fristen führt jeweils zur Exmatrikulation, d.h. das Studium kann nicht mehr fortgesetzt werden. Eine Verlängerung der Fristen ist nur bei Beurlaubung z.B. bei Auslandsstudienaufenthalten oder für Praktika möglich.

