Diplomarbeit
Grundsätzlich erfolgt eine Betreuung der Arbeit durch eine Professorin oder einen Professor der Wirtschaftswissenschaftlichen oder der Juristischen Fakultät nach eigener Wahl. Die Begleitung der Arbeit durch ein Unternehmen ist möglich, wenn sich parallel dazu ein Hochschullehrer zur Betreuung der Arbeit bereit erklärt und die Tauglichkeit des Themas zur wissenschaftlichen Bearbeitung bestätigt.
Ist ein Betreuer gefunden, haben Betreuer oder Studierender die Ausgabe des Themas beim Prüfungsamt zu beantragen. Die Bearbeitungszeit von in der Regel höchstens drei Monaten beginnt mit Ausgabe des Themas zu laufen. Der Erstgutachter - üblicherweise der Betreuer der Arbeit - bestimmt im Einverständnis mit dem Prüfungsausschussvorsitzenden den Zweitgutachter.
Die Bearbeitung ist spätestens im zehnten Fachsemester zu beginnen. Ab Beginn des elften Semesters läuft die Frist unabhängig von der tatsächlichen Bearbeitung. Das Verstreichen der Frist ohne Abgabe einer Diplomarbeit hat das endgültige Nichtbestehen der Diplomarbeit zur Folge (§ 19 Abs. 4 DiplPOReWi). Damit kann das Studium nicht mehr erfolgreich beendet werden. Die Studierenden sollten sich daher rechtzeitig um die Betreuung ihrer Arbeit kümmern.

