Aktuelles

Prüfungen


Prüfungen im Studiengang Rechts- und Wirtschaftswissenschaften sind studienbegleitend abzulegen. Die Studierenden absolvieren das Vordiplom (146 credits) bzw. das Diplom (160 credits) im Verlauf des gesamten Studiums. Es gibt keine gesonderte Abschlussprüfung. Jede Veranstaltung, in der eine Prüfung abgelegt werden kann oder muss, geht mit einer bestimmten Leistungspunktezahl (credits) in das Prüfungskonto ein. Der Erwerb von Leistungspunkten ist an das Ablegen einer konkreten Einzelprüfung gebunden. Die bloße Teilnahme an einer Lehrveranstaltung reicht nicht.

Um das Studienpensum in der Regelstudienzeit zu absolvieren, müssen die Studierenden in jedem Semester ca. 40 Leistungspunkte (credits) erwerben - dies entspricht etwa einer Prüfungsbelastung von 7 bis 10 Prüfungen pro Semester. Diese erhebliche Prüfungsbelastung kann nur bewältigt werden, wenn sich die Studierenden kontinuierlich das gesamte Semester auf die Prüfungen vorbereiten. Insbesondere die juristischen Prüfungen bedürfen einer längerfristigen Vorbereitung und der intensiven Übung der juristischen Fallösungstechnik.

Bestandene Prüfungen können nicht wiederholt werden, d.h. jede schlecht bestandene Prüfung geht mit ihrer Note  in das Prüfungskonto ein und hat Auswirkungen bis in die Diplomnote. Sie kann nur im Wege der Best of Regelung (§ 16 Abs. 6 DiplPOReWi) durch bessere Prüfungsleistungen verdrängt werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass insgesamt mehr Prüfungsleistungen erbracht werden, als für die Bewältigung des Studiengangs erforderlich sind.

Nicht bestandene Prüfungen können vorbehaltlich eines entsprechenden Prüfungsangebots beliebig oft wiederholt werden. Es gibt keine Beschränkung über eine bestimmte Anzahl möglicher Versuche. Zu beachten sind jedoch die Fristen der Prüfungsordnung.

Die Teilnahme an einer Prüfung bedarf der vorherigen Anmeldung beim Prüfungsamt. Für jede Prüfungsphase gibt es bestimmte Anmeldefristen, die rechtzeitig vorher im Studis bekanntgegeben werden. Das Versäumen der Anmeldefristen hat den Ausschluss von der jeweiligen Prüfung zur Folge. Weitere Informationen zum organisatorischen Ablauf der Prüfungen finden Sie unter "Organisatorisches"

Einzelheiten sind in der Prüfungsordnung geregelt.