Praktikum
Dem Wirtschaftsjuristen entspricht kein gefestigtes Berufsbild. Welche Kompetenzen in einzelnen Bereichen der Wirtschaft, der Verwaltung, der Kanzleien oder der Industrie tatsächlich benötigt werden, ist außerordentlich vielfältig und läßt sich nicht auf ein einzelnes Ausbildungsprofil reduzieren. Neben der wissenschaftlichen Ausbildung wird im Studiengang deshalb großer Wert gelegt zum einen auf die Praxisnähe der Dozenten und zum anderen auf Praktika der Studierenden.
In diesem Sinne fördern Praktika einerseits sowohl die individuelle Profilbildung der Studierenden als auch die Herausbildung spezifisch wirtschaftsjuristischer Berufsfelder andererseits. Die mit den praktischen Erfahrungen gezielt getroffene Kurswahl der Studierenden wirkt darüber hinaus auf die universitäre Ausbildung und das Ausbildungsprofil zurück.
Im Diplomstudiengang gehört ein viermonatiges Praktikum zum Pflichtprogramm jedes Studierenden im Hauptstudium. Dabei sollten jeweils zwei Monate im juristischen und zwei Monate im wirtschaftlichen Bereich absolviert werden. Die Studierenden erhalten die Möglichkeit, praktische Erfahrungen in Tätigkeitsbereichen zu sammeln, die denen nach Abschluss des Studiums entsprechen würden. Darüber hinaus dient das Praktikum dazu, Kontakte zu knüpfen, die beim späteren Berufsstart behilflich sein können.
Im Bachelorstudiengang kann das Pflichtpraktikum - verknüpft mit den Veranstaltungen Einführung in die Wirtschaftswissenschaften bzw. BGB II, die typischerweise am Beginn des Studiums liegen, nur einen ersten Einblick in die Berufswelt bieten. Die Studierenden sollten diese Eingangserfahrungen im eigenen Interesse durch weitere Praktika in späteren Studienphasen vertiefen.
Den beteiltigten Unternehmen eröffnet sich die Möglichkeit, Studierende noch in der Ausbildungsphase kennen zu lernen, zu fördern und ggf. die weitere universitäre Ausbildung den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechend zu beeinflussen.
Die in den Studiengang involvierten Fakultäten sind im Interesse der Praxisnähe und der Praxisbezogenheit des Studiengangs an einem breiten Kontakt zu Unternehmen interessiert. Um so mehr, wenn es uns gelingen kann, interessierte Unternehmen und Studierende in geeigneten Praktika zusammen zu bringen. Daher der Aufruf an Wirtschaft, Verwaltung, Kanzleien, Industrie: Zögern Sie nicht, uns bei Bedarf nach wirtschaftsjuristischem know how zu kontaktieren. Dies gilt sowohl bei akutem Bedarf durch Ausschreibung einer konkreten Praktikumsstelle als auch bei allgemeinem Interesse an Praktikanten durch Aufnahme in die Praktikumsbörse. Auf den Seiten "für Unternehmen" finden Sie weitere Informationen.

