Magisterstudiengang für im Ausland Graduierte (LL.M.)
Ziele und Inhalt
Die Juristische Fakultät der Universität Augsburg bietet ausländischen graduierten Juristen die Möglichkeit, im Wege eines Aufbaustudiums den akademischen Grad eines Magister legum (LL.M.) zu erwerben. Das Magisterstudium verfolgt drei Ziele: Die Magisterstudenten lernen die Grundzüge des deutschen Rechts kennen, sie erarbeiten vertieft ausgewählte Gebiete des deutschen, europäischen oder internationalen Rechts, und sie befassen sich in der schriftlichen Magisterarbeit mit der wissenschaftlichen Erörterung eines Rechtsproblems. Durch die Auswahl der Vertiefungsgebiete und des Themas der Magisterarbeit können die Magisterstudenten ihren Interessen folgen und einen individuellen Schwerpunkt setzen.
Das Magisterstudium muss in zwei aufeinanderfolgenden Semestern abgeschlossen werden. Während dieser Zeit besuchen die Magisterstudenten Lehrveranstaltungen von mindestens 24 Semesterwochenstunden, die sich gleichmäßig auf die zwei Semester verteilen sollen. Sie nehmen insoweit am üblichen Studienbetrieb für die deutschen noch nicht graduierten Studenten teil, das heißt sie besuchen Vorlesungen, Fallbesprechungen und Seminare, und sie arbeiten in der Bibliothek.
Es empfiehlt sich, das Magisterstudium im Wintersemester zu beginnen, da dies dem üblichen Studiengang der deutschen Studenten entspricht.
Sowohl während des Wintersemesters (Vorlesungszeit: Mitte Oktober – Mitte Februar) als auch während des Sommersemesters (Vorlesungszeit: Mitte April bis Ende Juli) sollen sich die Magisterstudenten in erster Linie mit den Grundzügen des deutschen Rechts vertraut machen. Das Studienprogramm sieht den Besuch der Grundkurse im Bürgerlichen Recht, im Verfassungsrecht und im Strafrecht vor. Zu diesen Grundkursen gehören zweistündige Fallbesprechungen, so genannte Arbeitsgemeinschaften, in denen das Gelernte in Gesprächen anhand von Fällen erläutert wird.
Neben den Grundkursen können weitere Veranstaltungen im deutschen, europäischen oder internationalen Recht besucht werden, die sich im aktuellen Stundenplan der Juristischen Fakultät finden.
Mit der Magisterarbeit sollte schon während der Semesterferien nach dem ersten Studiensemester begonnen werden, da sie bei Aufnahme des Studiums zum Wintersemester am 1. Juni, bei Aufnahme des Studiums zum Sommersemester am 1. Januar des darauffolgenden Jahres abgegeben werden muss. In begründeten Fällen kann der Abgabetermin für die Arbeit bis zu drei Monaten hinausgeschoben werden.
Abgeschlossen wird das Magisterstudium durch eine mündliche Prüfung, in der der Magisterstudent in einem Fachgebiet seiner Wahl (Bürgerliches Recht, Verfassungsrecht oder Strafrecht) sein Verständnis der Grundzüge des deutschen Rechts nachweist.
Bei der Planung ihres Aufenthalts müssen die Magisterstudenten berücksichtigen, dass sich, wenn die Magisterarbeit erst zu einem späteren Zeitpunkt als dem 1. Juni bzw. 1. Januar abgegeben wird, der Termin der mündlichen Prüfung entsprechend nach hinten verschiebt und die mündliche Prüfung in diesen Fällen erst nach Ende des zweiten Studiensemesters stattfinden kann.

