Eignungsprüfung für europäische Rechtsanwälte
Es bietet sich an, sich während des Magisterstudiums für im Ausland Graduierte auf die Eignungsprüfung für europäische Rechtsanwälte vorzubereiten.
Bei erfolgreichem Bestehen dieser Prüfung ist für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in Deutschland möglich.
In Bayern wird die Eignungsprüfung für europäische Rechtsanwälte durch das Gemeinsame Prüfungsamt des Landes Baden-Württemberg und der Freistaaten Bayern und Sachsen beim Justizministerium Baden-Württemberg in Stuttgart durchgeführt.
Mehr Informationen finden Sie unter: http://www.justiz.bayern.de/pruefungsamt/europaeische.

