Prüfungen
Leistungsnachweise während des Studiums
Im Laufe ihres Studiums müssen die Magisterstudenten über den Stoff von fünf der von ihnen besuchten Lehrveranstaltungen Leistungsnachweise erbringen. Üblicherweise geschieht dies durch eine mündliche Prüfung von 15 Minuten Dauer am Ende der Lehrveranstaltung. Einer der fünf Leistungsnachweise muss jedoch schriflich sein. In diesem Fall haben die Magisterstudenten die Möglichkeit, eine Klausur zu schreiben, an einem Seminar teilzunehmen oder eine Hausarbeit über ein mit dem jeweiligen Betreuer individuell zu vereinbarendes Thema zu erstellen.
Die Abschlußprüfung
Sie besteht aus einem schriftlichen Teil (Magisterarbeit) und einer mündlichen Prüfung. Als Magisterarbeit kann in geeigneten Fällen ein in einem Seminar gehaltenes, in Schwerpunkten ergänztes und vertieftes Referat anerkannt werden. Die Magisterarbeit wird von zwei Hochschullehrern bewertet. Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf ein von dem Magisterstudenten zu wählendes Fachgebiet und dauert 20 Minuten. Zur Wahl stehen die Grundzüge des deutschen Bürgerlichen Rechts, des deutschen Strafrechts oder des deutschen Verfassungsrechts.Einzelheiten zu den Prüfungen können den §§ 9 - 14 der Magisterordnung entnommen werden.

