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FAQ


1. Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ein Magisterstudent erfüllen?

Qualifiziert ist, wer die erste oder zweite Juristische Staatsprüfung oder die erste Juristische Prüfung in der Bundesrepublik Deutschland mit mindestens der Note "befriedigend" (6,5 Punkte) oder den Abschluss Diplomwirtschaftsjurist (Universität) mit mindestens der Note 3,0 bestanden hat. Darüber hinaus, muss der Bewerber über vertiefte Kenntnisse in einer Fremdsprache verfügen und ein Auslandssemester über mindestens 8 SWS an einer juristischen Fakultät einer nicht deutschsprachigen europäischen Hochschule absolviert haben.

Ausnahmsweise können auch Absolventen eines Bachelor Studienganges (Rechtswissenschaften, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften) zugelassen werden, wenn sie über mindestens ein Jahr Berufserfahrung verfügen.

Bewerber mit einem ausländischen Studienabschluss können zugelassen werden, wenn Sie ein Studium der Rechtswissenschaften mit einer Gesamtnote abgeschlossen haben, mit der Sie zu den besten 30 % Ihres Prüfungsjahrganges gehören. Notwendig ist also eine Bescheinigung der ausländischen Hochschule, die dies bestätigt. Dies kann auch durch eine Platzziffernangabe erfolgen.

2. Wird auch ein Auslandssemester an einer nichteuropäischen Hochschule anerkannt?

Auslandsaufenthalte an außereuropäische Universitäten bedürfen der Zustimmung des Prüfungssausschusses. Diese wird in der Regel erteilt, wenn sie mit dem Auslandsstudium an europäischen Hochschulen vergleichbar sind.

3. Wie lange dauert das Magisterstudium?

Das Magisterstudium Recht der Internationalen Wirtschaft ist auf zwei Semester angelegt. Der Beginn ist sowohl im Winter- als auch im Sommersemester möglich.

4. Welche Veranstaltungen müssen besucht werde?

Das erste Modul dient der Entwicklung der notwendigen Grundlagen, im zweiten Modul erfolgt eine Vertiefung. Die Ausbildung in beiden Modulen läuft jedoch parallel während der zwei Semester.

Aufgrund des vielfältigen Veranstaltungsangebots der Juristischen Fakultät im Bereich des deutschen, europäischen und internationalen Wirtschaftsrechts wird jedem Magisterstudenten die individuelle Gestaltung seines Studiums ermöglicht.

5. Woraus besteht die Magisterprüfung?

Die Magisternote ergibt sich aus dem Ergebnis des Moduls I zu 30 %, des Moduls II zu 30 % und der Magisterarbeit zu 40 %.

In Modul I muss mindestens eine mit 4 Leistungspunkten absolvierte schriftliche Prüfung bestanden werden.

In Modul II müssen eine oder mehrere mündliche Prüfungen abgelegt werden, die zusammen mindestens mit 8 Leistungspunkten bewertet werden und bei denen eine Prüfung aus dem Bereich des Internationalen und Europäischen Wirtschaftsrechts stammen muss. Eine weitere mündliche Prüfung muss entweder im Bereich des Internationalen und Europäischen Wirtschaftsrechts oder im Bereich des nationalen Wirtschaftsrechts abgelegt werden.
Zusätzlich muss mindestens eine mit vier Leistungspunkten absolvierte schriftliche Prüfung nachgewiesen werden. Eine dieser schriftlichen Prüfungen muss im Bereich des Internationalen und Europäischen Wirtschaftsrechts abgelegt werden.

6. Was kann Thema der Magisterarbeit sein?

Das Thema der Magisterarbeit ist aus dem Bereich der Veranstaltungen des Moduls II zu entnehmen.

7. Wer betreut die Magisterarbeit und wie lange ist die Bearbeitungszeit?

Für die Magisterarbeit wird ein Betreuer bestellt. Die Begutachtung der Arbeit erfolgt durch den Betreuer und einen weiteren Prüfer.

Die Regelbearbeitungszeit beträgt 3 Monate und muss spätestens zum Vorlesungsende des zweiten Studiensemesters vorgelegt werden. Die Magisterarbeit soll zum Beginn der Vorlesungszeit des zweiten Studiensemesters begonnen werden.