Aktuelles

Bewerbung


Den Antrag auf Zulassung zum Magisterstudiengang Recht der Internationalen Wirtschaft finden Sie unter dem Menüpunkt Formulare. Beachten Sie bitte, dass der Antrag für die Bewerbung zum Wintersemester bis zum 15. Juli, der Antrag für die Bewerbung zum Sommersemester bis zum 15. Januar des jeweiligen Jahres bei der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg eingehen muss.

Für die Bewerbung notwendige Unterlagen können auch noch nach dem 15. Juli bzw. 15. Januar nachgereicht werden. Solange die Unterlagen nicht vollständig sind, ist eine Zulassung nicht - auch nicht bedingt - möglich.

Qualifiziert ist, wer die erste oder zweite Juristische Staatsprüfung oder die erste Juristische Prüfung in der Bundesrepublik Deutschland mit mindestens der Note "befriedigend" (6,5 Punkte) oder den Abschluss Diplomwirtschaftsjurist (Universität) mit mindestens der Note 3,0 bestanden hat, über vertiefte Kenntnisse in einer Fremdsprache verfügt und mindestens ein Auslandssemester an einer juristischen Fakultät einer europäischen Hochschule absolviert hat. Ausnahmsweise können auch Absolventen eines Bachelorstudienganges (Rechtswissenschaften, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften) zugelassen werden, wenn sie über mindestens ein Jahr Berufserfahrung verfügen. Bewerber mit gleichwertigen ausländischen Studienabschlüssen und guten Deutschkenntnissen sind ebenfalls herzlich eingeladen, sich zu bewerben. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 4 der Magisterordnung.

Bewerber mit ausländischen Studienabschlüssen:

Beachten Sie bitte, dass eine Zulassung nur erfolgen kann, wenn Sie das Studium im Studiengang Rechtswissenschaften mit einer Gesamtnote abgeschlossen haben, mit der Sie zu den besten 30 % Ihres Prüfungsjahrganges gehören (§ 4 Abs.2 der Magisterordnung). Notwendig ist also eine Bescheinigung der ausländischen Hochschule, die dies bestätigt. Dies kann auch durch eine Platzziffernangabe erfolgen.

Sollten Sie bisher ausschließlich an juristischen Fakultäten der Universitäten Ihres Heimatlandes studiert haben, kann der erforderliche Auslandsaufenthalt durch die Teilnahme am Augsburg Summer Program in European and International Economic Law ersetzt werden. Dieses findet jedes Jahr zwischen Juni und August an der juristischen Fakultät statt. Bitte geben Sie Ihr Interesse an einer Teilnahme an dem Summer Program auf dem Bewerbungsbogen an und setzen sich rechtzeitig mit dem zuständigen Ansprechpartner in Verbindung.