Magisterprüfung
Modul I
In Modul I muss mindestens eine mit 4 Leistungspunkten absolvierte schriftliche Prüfung bestanden werden.
Modul II
In Modul II müssen eine oder mehrere mündliche Prüfungen abgelegt werden, die zusammen mindestens mit 8 Leistungspunkten bewertet werden und bei denen eine Prüfung aus dem Bereich des Internationalen und Europäischen Wirtschaftsrechts stammen muss. Eine weitere mündliche Prüfung muss entweder im Bereich des Internationalen und Europäischen Wirtschaftsrechts oder im Bereich des nationalen Wirtschaftsrechts abgelegt werden.
Zusätzlich muss mindestens eine mit vier Leistungspunkten absolvierte schriftliche Prüfung nachgewiesen werden. Eine dieser schriftlichen Prüfungen muss im Bereich des Internationalen und Europäischen Wirtschaftsrechts abgelegt werden.
Magisterarbeit
Das Thema der Magisterarbeit ist aus dem Bereich der Veranstaltungen des Moduls II zu entnehmen. Durch die Magisterarbeit soll der Kandidat nachweisen, dass er in der Lage ist, wissenschaftlich zu arbeiten und seine Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Nähere Informationen finden Sie hier.
Die Magisternote ergibt sich aus dem Ergebnis des Moduls (I) zu 30 %, des Moduls (II) zu 30 % und der Magisterarbeit zu 40 %.

