Erfahrungsbericht 2003
Als Bühne des internationalen und europäischen Wirtschaftsrechts präsentierte sich vom 11. 6. bis zum 18. 7. 2003 zum achten Mal das Institut für europäische Rechtsordnungen der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz mit seiner „Augsburger Stage“. 27 junge Juristen aus vielen Teilen Deutschlands folgten der Einladung von Professor Dr. Thomas M. J. Möllers ins schwäbische Bayern. Die Gruppe setzte sich hauptsächlich aus Referendaren zusammen, die das Angebot zu einem Teil ihrer Wahlstation machten. Einige Studenten nutzten die „Stage“, um die Wartezeit zum Referendariat zu überbrücken. Die teilnehmenden Assessoren qualifizierten sich für einen Berufseinstieg im internationalen Umfeld.
Das fünfeinhalbwöchige Programm umfasste Veranstaltungen im internationalen Handels- und Gesellschaftsrecht, im UN-Kaufrecht und im internationalen Verfahrensrecht (jeweils Professor Dr. Volker Behr). Der zweite Schwerpunkt lag im deutschen und europäischen Verbraucherschutzrecht, Kapitalmarktrecht (Professor Dr. Thomas M. J. Möllers), Wettbewerbs- und Kartellrecht (Professor Dr. Michael Kort) und Arbeits- und Sozialrecht (Professor Dr. Herbert Buchner). Eine auf Englisch gehaltene Vorlesung im allgemeinen Europarecht (Professor Dr. Thomas M. J. Möllers) vermittelte fachspezifische Sprachkenntnisse. Ergänzend dazu gaben Barrister Jonathan Marks (Gray’s Inn, London), Professor Donald Clifford (University Chapel Hill, USA) und Professor Dr. Fréderique Ferrand (Université de Lyon, Frankreich) jeweils in ihrer Landessprache einen Einblick in das englische, US-amerikanische und französische Handels- und Wirtschaftsrecht sowie das dazugehörige Rechts- und Gerichtswesen. Für die Teilnehmer ohne Vorkenntnisse führte Professor Dr. Volker Behr in das Internationale Privatrecht ein.
Einen Einblick in die Praxis gewährten Anwälte und Unternehmensjuristen in ihren Referaten über ihr Arbeitsfeld. Themen waren u. a. die rechtliche Begleitung in der Projektentwicklung, die Vertragsgestaltung im Großanlagenbau, die praktischen Schwierigkeiten der Fusionskontrolle oder steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bei grenzüberschreitender Tätigkeit eines Unternehmens. Fester Bestandteil der Vorträge waren am Ende gezielte Fragen zum Berufseinstieg. Ausgewählte Teilnehmer erhielten nach den Veranstaltungen die Möglichkeit, sich den Anwälten bei einem Abendessen als mögliche zukünftige Kollegen zu präsentieren.
Der Stundenplan war äußerst umfangreich. Verpflichtend waren die Praktikervorträge sowie mindestens 18 Wochenstunden an Vorlesungen. Diese begannen teilweise morgens um 8 Uhr und zogen sich oft bis in die Abendstunden hin. So verbrachte man den überwiegenden Teil des Tages auf dem Campus, der mit der Bahn oder dem Fahrrad in etwa 15 Minuten von der Stadtmitte aus zu erreichen ist. Die direkt neben der Fakultät liegende Bibliothek bietet ausgezeichnete Arbeits- und Recherchemöglichkeiten von 8.30–22.00 Uhr an Werktagen bzw. bis 16.00 Uhr am Samstag. Einen Bibliotheksausweis gab es unbürokratisch innerhalb weniger Minuten. Außerdem wurde jedem Teilnehmer ein Zugang zum Internet eingerichtet.
Die notwendigen Voraussetzungen für das Abschlusszertifikat waren eine Klausur im europäischen Wirtschaftsrecht und eine im Internationalen Privatrecht. Die Übungen von Wiss. Assistent Dr. Hans-Peter Folz und Wiss. Assistent Mark Wilke bereiteten in jeweils vier Veranstaltungen effizient auf die Prüfungen vor. Dazu kamen eine mündliche Prüfung in einem beliebigen Fach und eine Seminararbeit. Wer diese nicht schrieb, konnte alternativ dazu drei weitere mündliche Prüfungen absolvieren. Die mündlichen Prüfungen fanden in Gruppen von zwei bis fünf Personen statt. Acht Teilnehmer entschieden sich für die Seminararbeit. Die Ergebnisse zum Oberthema „Grundfragen der Methodik im europäischen Recht“ diskutierten sie zusammen mit Studenten an einem Wochenende im Kloster Ottobeuren.
Die Zeit in Augsburg bot eine ausgezeichnete Möglichkeit, sich noch einmal kurz vor Abschluss der Ausbildung intensiv mit internationalem und europäischem Recht zu befassen. Auf Grund der kurzen Zeit und der vielen Prüfungen entstand jedoch insbesondere zum Ende der „Stage“ eine hohe Arbeitsbelastung. Dabei blieb bei vielen das ausgezeichnete Kulturprogramm Augsburgs, wie beispielsweise die sehenswerte Innenstadt und die Augsburger Puppenkiste, wohl eher auf der Strecke. Die Resonanz der Teilnehmer war durchweg positiv. Für manch einen ergaben sich gar durch die Praktikervorträge neue Ideen für spätere Tätigkeitsfelder. Auch birgt das Universitätszertifikat eine gute Option, das Bewerbungsprofil mit Blick auf eine Karriere im europäischen und internationalen Bereich zu schärfen.
Zusatzqualifikationen auf diesem Gebiet sind angesichts des zur Zeit angespannten juristischen Arbeitsmarktes nicht zu unterschätzen. Unter diesem Gesichtspunkt ergibt sich ein weiteres interessantes Angebot daraus, dass die besuchten Vorlesungen der „Stage“ auf das LL.M.-Programm des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Universität Augsburg angerechnet werden können. Ferner wird überlegt, eine Kooperation mit ausländischen Universitäten zu begründen.
Informationen zur Stage gibt es unter www.thomas-moellers.de. Der genaue Beginn der „Stage“ richtet sich jeweils nach den schriftlichen Examensterminen in Bayern. Referendare aus Bayern erhalten die Teilnehmergebühr von 200 Euro vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz ersetzt. Wegen eines Forschungsfreisemesters von Professor Dr. Thomas M. J. Möllers wird die Stage im Sommer 2004 voraussichtlich nicht und erst wieder im Sommer 2005 stattfinden.
Ass. iur. Cornelius Bruns und Ref. iur. Florian Haase, M. I. Tax

