Aktuelles

Organisatorisches


1. Teilnahmevoraussetzungen

Die Stage ist für Referendare konzipiert. Dadurch kann ein Teil des Pflichtwahlpraktikums im Anschluss an den schriftlichen Teil des Zweiten Juristischen Staatsexamens oder ein Teil der Rechtsanwaltsstation (NEU!) abgeleistet werden. Teilnehmen können auch junge Assessoren bzw. Studenten, die bereits den schriftlichen Teil des Ersten Juristischen Staatsexamens absolviert haben.

Die Teilnehmerzahl ist von der Fakultät auf 30 Referendare beschränkt, damit jeder Teilnehmer einen Platz in den angebotenen Seminaren erhalten kann.

Allerdings besteht grundsätzlich die Möglichkeit, an der Stage als Gasthörer teilzunehmen. Insbesondere stehen die Veranstaltungen auch Studenten der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg offen.


2. Verpflichtungen der Teilnehmer

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, Vorlesungen im Umfang von 14 Semesterwochenstunden zu besuchen. Diese bestehen aus mindestens fünf Veranstaltungen mit Püfung (insg. 10 Std.) und mindestens zwei weiteren Veranstaltungen ohne Prüfung (insg. 4 Std.). Geblockte Veranstaltungen sind dabei auf 6 Wochen umzurechnen. Es werden Anwesenheitslisten geführt, Fehlzeiten werden in das Zeugnis aufgenommen. Bei wöchentlich stattfindenden Vorlesungen ist nur ein unentschuldigtes Fehlen erlaubt. Geblockte Vorlesungen müssen vollständig besucht werden.

Die Dozenten setzen sich aus den Professoren der Juristischen Fakultät sowie aus Gastprofessoren aus den USA, Südafrika, Frankreich, Italien und Japan zusammen, die ihrerseits Einführungen in fremde Rechtssysteme, teilweise durch muttersprachliche Vorlesungen, geben werden. Des weiteren referieren im Rahmen der Praktikerreihe namhafte Wirtschaftsjuristen aus Kanzleien und Unternehmen zu aktuellen Rechtsproblemen aus der Praxis. Bei diesen Vorträgen, deren Besuch verpflichtend ist, besteht die Möglichkeit, mit potentiellen Arbeitgebern in Kontakt zu treten. Einige besonders qualifizierte Referendare können an Abendessen teilnehmen, zu denen die Kanzleien einladen.

Folgende Prüfungsleistungen sind im Rahmen der Stage zu erbringen:

Fünf (mündliche oder schriftliche) Prüfungen (abhängig vom Dozenten) oder eine Seminararbeit und zwei (mündliche oder schriftliche) Prüfungen. Durch die Teilnahme an einem Seminar können drei Prüfungen ersetzt werden. Die meisten Dozenten bieten mündliche Prüfungen an, man kann den Dozenten direkt in der ersten Stunde darauf ansprechen. Die Prüfungen können in frei gewählten Fächern abgelegt werden. Die Prüfungsgesamtnote errechnet sich jeweils aus den besten Prüfungen (falls freiwillig mehr Prüfungen abgelegt werden).

Einen Überblick über die angebotenen Veranstaltungen finden Sie unter Stundenplan.


3. Zeugnis

Nach Abschluß erhält jeder Teilnehmer ein formelles, aussagekräftiges Zertitifikat über die erfolgreiche Teilnahme an der Stage.


4. Bewerbung

Bewerbungen für die Stage 2012 werden bis 25. Mai 2012 entgegengenommen!

Die Bewerbung ist zu richten an:

 Lehrstuhl Prof. Dr. Thomas M.J. Möllers
Institut für Europäische Rechtsordnungen
z.Hd. Herrn Andreas Harrer
Universität Augsburg
Universitätsstr. 24
86159 Augsburg

Beizulegen sind:

  • eine Kopie des Zeugnisses des 1. Staatsexamens,
  • der ausgefüllte Bewerbungsbogen, den Sie sich bitte herunterladen
  • ein kurzes Motivationsschreiben.

5. Kosten

Das Teilnahmeentgelt beträgt 200 €. Darin sind 50 € Bearbeitungsgebühr enthalten. Diese wird bei Absage des Teilnehmers/der Teilnehmerin nicht zurückerstattet.
Das komplette Teilnahmeentgelt wird einbehalten, wenn ein(e) Teilnehmer(in) später als vier Wochen vor Beginn der Stage absagt.

Das Entgelt ist auf folgendes Konto zu überweisen:

  • Empfänger: Staatsoberkasse Bayern
  • Kontonummer: 12 79 282
  • BLZ 700 500 00, Bayerische Landesbank München
  • Verwendungszweck: UniAug 40 05 08 72

Eine Anmeldung wird erst nach Zahlung der 200 Euro Teilnahmeentgelt wirksam. Die Teilnahme im Rahmen des Kontingents von 30 Plätzen richtet sich nach der Reihenfolge der wirksamen Anmeldungen. Wird der Betrag von 200 Euro nicht spätestens zwei Wochen nach Eingang der Anmeldung überwiesen, behält sich das Institut für Europäische Rechtsordnungen vor, den Platz anderweitig zu vergeben.